Ablauf einer Behandlung
Beim ersten Termin führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch durch, das oftmals über die aktuellen Symptome hinausgeht. Falls Sie Befunde und Arztbriefe haben, können Sie diese gerne mitbringen.
Im Anschluss geht es mit einer manuellen Untersuchung weiter, bei der im Stehen, im Sitzen, sowie im Liegen verschiedene Befunde durch Bewegungstests und das Erspüren mit den Händen erhoben werden.
Aufgrund Ihrer individuellen Situation werde ich dann mit gezielten und sanften Techniken darauf hin arbeiten, Blockaden im Gewebe zu lösen und Zufluss und Drainage auszugleichen, um Ihren Körper dabei zu unterstützen sein Potenzial zur Selbstheilung zu entfalten.
Zum Abschluss bespreche ich mit Ihnen meistens, welches Befunde ich während der Behandlung gesammelt habe und gebe Ihnen gegebenenfalls eine kleine Übung oder Anregung zur Umsetzung mit.
Behandlungsdauer
Eine Behandlung ist auf 50 Minuten angelegt, kann in der Realität aber auch mal früher abgeschlossen sein oder etwas länger dauern. Planen Sie eine gute Stunde für den Termin ein, um sich selbst auch die nötige Zeit zu geben, sich in Ruhe und nicht abgehetzt behandeln zu lassen.
Wie oft ist eine osteopathische Behandlung sinnvoll?
Die Häufigkeit einer osteopathischen Behandlung ist immer einzelfallabhängig. Im Schnitt braucht es ca. 2-5 Behandlungen um ausreichend mit dem Körper zu arbeiten. Der zeitliche Abstand zwischen zwei Behandlungseinheiten variiert dabei zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
Bei Beschwerden, die schon seit Monaten oder Jahren bestehen sind, gibt man dem Körper mehr Zeit, um die Reize und Impulse der Behandlungen zu verarbeiten. Dies ist darin begründet, dass die unterschiedlichen Gewebe und Strukturen länger brauchen, um wieder in einen physiologischen Zustand zurück zu finden.
Grundlegend gilt die Faustformel: Je länger Beschwerden bestehen und je tiefgreifender die Beschwerden sind, desto mehr Zeit benötigt der Körper und die Anzahl, sowie der Abstand zwischen den Behandlungen wird größer gewählt.
Kosten
Die Kosten einer Behandlungssitzung belaufen sich in der Regel auf 100€, können in Einzelfällen auch bis zu 120€ betragen. Als Bemessungsgrundlage wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüh) verwendet wird.
Aufgrund ihrer großen Beliebtheit in der Bevölkerung erstatten viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten für Osteopathie als individuelle Gesundheitsleistung (also freiwillig, Osteopathie ist keine gesetzliche Kassenleistung), um für sich zu werben und sich damit von anderen Krankenkassen abzuheben.
Die Höhe der Kostenerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
Einen Überblick können Sie, ohne Gewähr, auf folgender Seite erhalten:
https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/
Mit privaten Kassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet.
In einigen Fällen kann es sich lohnen eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bzw. Osteopathie abzuschließen.
Terminabsage: Warum mindestens 24h vor Terminbeginn?
Da meine Praxis eine Terminpraxis ohne Sprechstunde ist, aus der Patienten nachrücken könnten, ist es für den Praxisablauf wichtig, dass vereinbarte Termine eingehalten werden.
Aus diesem Grund treffe ich mit allen Neupatienten die vertragliche Vereinbarung, dass Termine bis 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden müssen. Bei Absagen innerhalb dieser 24 Stunden gibt mir unsere Vereinbarung das Recht eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten des Termins zu erheben, wenn sich so kurzfristig kein Ersatzpatient findet und Leerlauf entsteht.
Welche ÄrztInnen können Osteopathie verordnen/verschreiben?
Generell können alle ÄrztInnen, unabhängig von der jeweiligen Fachrichtung, eine formlose Überweisung/Empfehlung für eine osteopathische Behandlung ausstellen.
Wo stößt die Osteopathie an ihre Grenzen?
Durch ihren ganzheitlichen und manuellen Ansatz wird Osteopathie bei vielen Störungsbildern eingesetzt, wie hier zu lesen ist.
Osteopathie ist zur Behandlung folgender Krankheitsbilder jedoch nicht geeignet: Lebensbedrohlichen Notfälle, nicht verheilte Brüchen (Frakturen) oder offene Verletzungen, Infektionskrankheiten, Krebs (Tumore), psychische Erkrankungen.